Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen
«Respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen», dies ist der Leitgedanke der Präventionsarbeit in der Reformierten Kirche Aargau. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen in der Kirche möglichst sicher sein vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen.
Aus diesem Grund hat die Synode im Juni 2018 beschlossen, Bestimmungen zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in die Kirchenordnung aufzunehmen.
Die Verordnung umfasst drei Massnahmen. So werden regelmässig obligatorische Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Weiter reichen alle Berufsgruppen, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister ein. Die dritte Massnahme ist ein Verhaltenskodex mit einer Verpflichtungserklärung, die von ordinierten Mitarbeitenden unterzeichnet werden muss. Eine Arbeitsgruppe hat ihn zusammen mit der Fachstelle Limita 2020 erarbeitet . Der Verhaltenskodex und die Verpflichtungserklärung werden derzeit überprüft, dem Kirchenrat wird dazu ein Bericht vorgelegt.
Die Landeskirche verfolgt mit dieser Präventionsarbeit folgende Ziele:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene fühlen sich in der Kirchgemeinde sicher.
- Betroffene von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen werden gestärkt und unterstützt.
- Die Mitarbeitenden der Kirche wissen, wie sie sich in heiklen Situationen richtig verhalten.
- Die Mitglieder der Kirchenpflegen wissen, wie sie bei einem konkreten Fall oder einem Verdacht vorgehen.
Vorgehen bei Verdacht:
https://www.ref-ag.ch/schutz-grenzverletzungen-und-sexuelle-uebergriffe
Gesetzliche Grundlagen: