Coronamassnahmen

Die erweiterte Zertifikatspflicht hat auch Auswirkungen auf das Feiern von Gottesdiensten und Veranstaltungen in unserer Gemeinde. Grundsätzlich gilt:

  • für Gottesdienste und Abdankungen bis 50 Personen ist weiterhin kein Zertifikat erforderlich.
  • Gottesdienste mit mehr als 50 Personen sowie alle weiteren kirchlichen Veranstaltungen in Innenräumen können gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2022 nur noch mit einem 2G-Zertifikat besucht werden. Dieses muss in Papierform oder elektronisch auf dem Smartphone zusammen mit einem offiziellen Ausweisdokument vorgewiesen werden. Solche Gottesdienste und Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht werden separat ausgewiesen.

Der Kirchenpflege und dem Pfarramt ist es ein grosses Anliegen, dass Gottesdienste von allen Menschen besucht werden können. Daher werden nur grössere Gottesdienste (z.B. mit einer grossen Anzahl von Mitwirkenden) der Zertifikatspflicht unterstellt. Es gilt Maskenpflicht

Wir danken fürs Verständnis.

Bernhard Wintzer

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