Ab 18. Januar 2021 gelten die verschärften Massnahmen des Bundesrats. Es gibt nur wenige Ausnahmen zum geltenden Verbot von öffentlichen Veranstaltungen. Zwei davon betreffen uns als Kirchgemeinde:
• Gottesdienste können mit bis zu 50 Personen vor Ort stattfinden.
• Trauerfeiern bleiben, im Rahmen vom «Familien- und engen Freundeskreis», weiterhin möglich.
Zu dieser Ausnahmeregelung wollen wir weiterhin Sorge tragen und bitten um Mithilfe bei der Umsetzung des Schutzkonzepts beim Besuch der Gottesdienste!
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