Gottesdienste dürfen weiterhin stattfinden!

Ab 18. Januar 2021 gelten die verschärften Massnahmen des Bundesrats. Es gibt nur wenige Ausnahmen zum geltenden Verbot von öffentlichen Veranstaltungen. Zwei davon betreffen uns als Kirchgemeinde:

• Gottesdienste können mit bis zu 50 Personen vor Ort stattfinden.

• Trauerfeiern bleiben, im Rahmen vom «Familien- und engen Freundeskreis», weiterhin möglich.

Zu dieser Ausnahmeregelung wollen wir weiterhin Sorge tragen und bitten um Mithilfe bei der Umsetzung des Schutzkonzepts beim Besuch der Gottesdienste!

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